Ladendiebstahl

Das dieses Wort eine Doppelbedeutung haben kann, war mir bisher nicht bewusst! .. aber .. in der Tat .. es ist möglich.

Es ist normal das wenn jemand etwas “klaut”, für diesen “Ladendiebstahl” belangt wird.  << verständlich

aber was passiert wenn der Laden einen bestiehlt? Was passiert dann? Ein einfaches .. “oh Entschuldigung” und die Sache ist normalerweise erledig.

das bei einem normalen Ladendiebstahl << unvorstellbar

So heut morgen geschehen. Mit knurrendem Magen zum Bäcker gegangen, 5 Brötchen bestell, 5 Brötchen bezahlt, 4 erhalten.

Nicht unüblich, das wegen solcher Verbrechen schon einige Ihren Stuhl räumen mussten.

Aber was kann ich nun machen?

3 Kommentare zu “Ladendiebstahl”

  1. Roconti Greenhill  am 3. Dezember 2009 um 10:37

    Auf Heller und Pfennig verklagen!

    Wegen vorsätzlich unterlassener Hilfeleistung.
    Der Paragraph § 323c StGB “Unterlassene Hilfeleistung” sieht folgendes vor:

    Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Der Bäcker hätte einfach sehen müssen, dass du völlig unterernährt bist. Folglich hätte er noch eins drauflegen müssen. Glücklicherweise lebst du noch, sonst wäre es wohl eine Anklage wegen Totschlag geworden. :P

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  2. captain price  am 7. Dezember 2009 um 12:53

    Gaaaaaaaaanz schlimm sind auch immer diese Pseudo-Freunde, die hinter Deinem Rücken die mitgebrachten Kekse klauen. Und dann is Vesper und alles leer…tztztztz

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  3. mc linkilzn  am 7. Dezember 2009 um 15:00

    gut das ich niemals etwas sein wollte was nur irgendwas mit freund zu tun hat .. egal welches anhaengsel dadran hängt ..

    bin also fein raus ..

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